Gutschein AGB
Für den Erwerb von Geschenkgutscheinen gelten die AGB und Datenschutzbestimmungen der mytic myticket AG (im Folgenden: myticket). Darüber hinaus gelten die folgenden Gutschein-Bedingungen:
1. Gegenstand
Der myticket-Gutschein kann nach Maßgabe dieser Bedingungen im Rahmen von Einkäufen auf der Seite www.myticket.de eingesetzt werden. Der Gutschein wird Ihnen in Form eines Online-Vouchers nach Zahlungseingang per E-Mail zugestellt. Sie können den Gutschein an Dritte weitergeben. In diesem Fall verpflichten Sie sich, den Gutschein-Code nicht mehr zu verwenden oder ihn an Dritte zu offenbaren.
2. Einlösen des Gutscheins
Der Gutschein kann für den Kauf von Eintrittskarten für die über myticket angebotenen Veranstaltungen eingesetzt werden. Geben Sie hierfür einfach im Warenkorb den Gutschein-Code ein und klicken Sie auf "Gutschein einlösen". Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Gutscheine können nicht zum Kauf anderer Gutscheine verwendet oder ausbezahlt werden. Eine nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung ist leider nicht möglich. Pro Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden.
3. Restguthaben
Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können durch erneute Angabe des Gutschein-Codes verwendet werden. Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.
4. Gültigkeitsdauer
Gutscheine zum Ticketkauf auf myticket.de müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Übermittlung des Gutschein-Codes eingelöst werden; danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
5. Haftung
Sie verpflichten sich den Gutschein-Code geheim zu halten und ihn nur der Person mitzuteilen, der Sie den Gutschein schenken möchten. myticket.de übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung (z.B. wegen technischer Schwierigkeiten) des Gutschein-Codes.
Bitte beachten Sie bei Promotion-Gutscheinen die jeweils genannten, gesonderten Bedingungen zur Einlösung (z.B. spezieller Einlösezeitraum etc.).