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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LiveGeist Entertainment GmbH für die Konzerte der Böhse Onkelz Tour 2025.

1.GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSBEZIEHUNG

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Konzerte der Böhse Onkelz Tour 2025, die von unserem Ticketpartner mytic myticketAG vertrieben werden. („Konzerte“). Veranstalter dieser Konzerte ist die LiveGeist Entertainment GmbH, Ludwigstraße 31, 60327 Frankfurt am Main, Geschäftsführer: Oliver Hoppe & Christian Diekmann. Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB: 100817 („LiveGeist Entertainment“). Diese AGB sind Bestandteil des zwischen Ihnen (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“) und LiveGeist Entertainment geschlossenen Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend "Tickets"). Die nähere Ausgestaltung des Inhalts dieses Vertrages richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Der Verkauf der Tickets findet im Namen und auf Rechnung von LiveGeist Entertainment statt.

1.2 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGBs auch die AGBs (einschließlich der Hausordnung) des Inhabers der Veranstaltungsstätte.

2.ZUSAMMENSETZUNG UND FÄLLIGKEIT DES TICKETPREISES /AUSSCHLUSS WIDERRUFSRECHT

2.1 Der Ticketpreis setzt sich zusammen aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt. Der Ticketpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Der endgültige Ticketpreis kann insbesondere je nach Versandart variieren. Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: (a) Sie können die Tickets als print@home-Variante wählen, bei der Sie das jeweilige Ticket selbst zu Hause ausdrucken; (b) oder aber Sie wählen die reguläre Versand-Variante, bei der wir Ihnen die Bestellung per Post zuschicken. Der Versand der Tickets erfolgt via Printabl. Der endgültige Ticketpreis wird Ihnen im Rahmen des Kaufprozesses angezeigt.

2.2 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem den Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher von Gesetzes wegen nicht widerrufen.

3.RÜCKGABE VON TICKETS UND ERSTATTUNG

3.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung einer jeweiligen Veranstaltung. Im Falle des ersatzlosen Ausfalls können Sie das Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Im Falle der Verlegung einer Veranstaltung gilt ihr Ticket für den Ersatztermin. Sofern Sie am Ersatztermin verhindert sind, können Sie Ihr Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung werden Reisekosten nicht erstattet.

3.2 Gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf.

3.3 In jedem der vorstehenden Fälle erfolgt eine Rückzahlung des jeweiligen Ticketpreises nur gegen Vorlage des jeweiligen Tickets im Original. Im Falle des Verlusts der Tickets sind Ticketerstattungen nicht möglich.

4.LIMITIERTE TICKETERWERBSMÖGLICHKEIT, PERSONALISIERUNG DERTICKETS (INKL. VERKAUFS- UND UMSCHREIBUNGSMÖGLICHKEITEN), VERBOT DER WEITERGABE VON TICKETS

4.1 Für die Böhse Onkelz-Konzerte ist der Ticketkauf pro Person (unabhängig von der Anzahl der einzeln vorgenommenen Bestellungen) auf eine maximale Anzahl von 4 (vier) Tickets pro Show beschränkt. Ein jeweiliges Ticket berechtigt nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Eine Mehrfachnutzung eines einzelnen Tickets ist ausdrücklich untersagt.

4.2 Ihr Vor- und Nachname wird auf dem von Ihnen erworbenen Ticket vermerkt (personalisiertes Ticket). Sofern Sie im Rahmen eines Bestellvorgangs mehr als ein Ticket erwerben, wird auch auf den weiteren Tickets Ihr Vor- und Nachname vermerkt; diese Tickets stellen ebenfalls personalisierte Tickets dar. Dasjenige Ticket, welches für Sie bestimmt ist, berechtigt sie zum Eintritt zur jeweiligen Veranstaltung. Jedes weitere im Rahmen eines Bestellvorgangs erworbene Ticket berechtigt Sie dazu, eine andere Person zu der jeweiligen Veranstaltung mitzunehmen. Sie müssen im Beisein derjenigen Person bzw. Personen, für die die weiteren Tickets bestimmt sind, am Eingang der jeweiligen Veranstaltungsstätte erscheinen und die erworbenen Tickets sowie Ihren Personalausweis (oder ein anderes offizielles Dokument, welches Ihre Identität mit Foto bestätigen kann, z.B. Führerschein oder Reisepass) vorzeigen. Nur in diesem Fall erhalten neben Ihnen auch die anderen Personen – die selbst kein personalisiertes Ticket erworben haben –Zutritt zur Veranstaltung. Hinterlegungs- bzw. Reservierungsmöglichkeiten bestehen nur gemäß Ziff. 4.3.

4.3 Sofern Sie personalisierte Tickets erworben haben, aber am Veranstaltungstag verhindert sind, können Sie Ihr Ticket bzw. Ihre Tickets entweder (a) auf der Wiederverkaufsplattform zum Verkauf anbieten und/oder (b) umschreiben lassen. Im Falle der kurzfristigen Verhinderung (bspw. aufgrund Krankheit am Tag der Veranstaltung) gibt es hinsichtlich der Umschreibung von Tickets eine besondere Möglichkeit der Umschreibung vor Ort (c). Der Wiederverkauf ist ab dem 01.03.2025 bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Konzert möglich. Eine Umpersonalisierung ist im Zeitraum 15.09.- 28.09.2025 über die jeweiligen Shops verfügbar.

(a) Möchten Sie alle oder lediglich einen Teil der von Ihnen erworbenen Tickets verkaufen, finden Sie dazu in Ihrem Kundenkonto in der Menüübersicht den Reiter„Tickets zum Wiederverkauf anbieten“ (sofern Sie das Ticket über ein Gastkontoerworben haben, können Sie nachträglich ein Kundenkonto erstellen, indem Sie die hier aufgeführten Schritte befolgen). Nachdem Sie auf diesen Reiter geklickt haben, können Sie Ihr erworbenes Ticket zum Originalpreis plus max. € 10,00 für Nebenerwerbskosten (Porto, etc.) zum Verkauf anbieten. Der Originalpreis des Tickets ist in diesem Zusammenhang vom System vorgegeben und unveränderbar. Der Dritte, der Ihr Ticket erwirbt, zahlt zusätzlich zum Originalpreis und ggf. Nebenkosten des Erwerbs eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Ticket zzgl. möglicher Versandkosten. Auf Sie kommen im Rahmen dieses Prozesses keine weiteren Kosten zu. In dem Moment, in welchem der Dritte Ihr Ticket über die Wiederverkaufsplattform erworben hat, wird Ihre ursprüngliche Bestellung im Systemstorniert und Sie erhalten den Ticketpreis abzüglich Versandkosten. Das hat zur Folge, dass der Barcode, der sich auf Ihrem erworbenen Ticket befindet, im Systementwertet wird. Mit einem entwerteten Ticket erhalten Sie keinen Zutritt zur Veranstaltung. Der Dritte, der Ihr Ticket erworben hat, erhält von uns ein neues Ticket mit einem neuen Barcode. Nach der Stornierung Ihrer Bestellung erhalten Sie das von Ihnen für das Ticket gezahlte Geld (mit Ausnahme der Versandgebühren) plus ggf. Nebenkosten des Erwerbs im Rahmen des Rückerstattungsprozess des Ticketsystembetreibers zurückerstattet. Über die Wiederverkaufsplattform bofanz.myticket.de gebuchte Tickets können kein zweites Mal in den Wiederverkauf gebracht werden.
(b) Möchten Sie Ihre erworbenen Tickets umschreiben lassen, finden Sie im Onkelz-Ticketshop das Produkt „Tickets umschreiben“. Nachdem Sie auf diesen Button geklickt haben, werden Sie dazu aufgefordert, den Namen des ursprünglichen Käufers (Name auf den Originaltickets), den vollständigen Namen (Vor- und Nachname) derjenigen Person, auf die Sie die Tickets umschreiben lassen möchten, sowie die zur Bestellung gehörigen Ticketnummern einzutragen, und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Auftrag für die Umschreibung zu bezahlen. Das online auszufüllende Formular ist auszudrucken und von Ihnen zu unterschreiben. Dieses Formular ist nur in ausgedruckter Form und mit der Vorlage mit der oder des Originaltickets sowie dem Personalausweis des neuen Ticketinhaber gültig. Dieses Formular allein berechtigt NICHT zum Besuch des Konzerts! Es gelten die Zusatz-AGB des Veranstalters (Link einfügen). Mit der Unterzeichnung erklären Sie, dass das oder die Ticket(s) nicht zu einem höheren Preis an den neuen Ticketinhaber als den Originalpreis plus Nebenkosten des Erwerbs von max EUR 10,00 übertragen wurde(n), die Weitergabe bzw. -vermittlung nicht gewerblich erfolgte und keine von dem Veranstalter nichtautorisierte Widerverkaufsplattform genutzt wurde. Haben Sie den Vorgang abgeschlossen, wird der Auftrag an den Kundenservice des Ticketsystembetreibers gesandt. Nach der Überprüfung des Auftrages wird dieser Kundenservice an die von Ihnen in Ihrem Kundenkontohinterlegte E-Mail-Adresse ein Formular versenden, auf welchem Ihr Name, der Name der Person, auf welche Sie die jeweiligen Tickets umschreiben lassen wollen, sowie die jeweiligen Ticketnummern vermerkt sind. Die Person, auf welche Sie die jeweiligen Tickets umgeschrieben haben, muss dieses Formular, ihren Personalausweis als auch die Tickets, die Sie erworben haben (und auf denen nach wie vor Ihr Vor- und Nachname steht!) zur Veranstaltung mitbringen. Nur dann wird dem neuen Ticketinhaber Eintritt gewährt werden. Diese Person wird dann so behandelt, als hätte sie selbst die personalisierten Tickets erworben. Der Zutritt von weiteren Personen – die selbst keine personalisierten Tickets erworben haben - richtet sich nach Ziff. 4.2.
(c) Möchten Sie Ihre erworbenen Tickets am Tag der Veranstaltung direkt vor Ort umschreiben lassen, weil Sie selbst verhindert sind, müssen Sie der Person, auf die die Tickets umgeschrieben werden sollen, eine Kopie Ihres Personalausweises und die von Ihnen erworbenen Tickets geben. Vor Ort vor der jeweiligen Veranstaltungsstätte wird es einen Schalter geben, der für kurzfristige Umschreibungen geöffnet ist. Zu diesem Schalter muss die Person, auf die die Tickets umgeschrieben werden sollen, mit der Kopie Ihres Personalausweises und den von Ihnen erworbenen Tickets gehen. Durch Vorlage jener Dokumente, Ausfüllen eines Bestätigungsformulars sowie der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Auftrag für die Umschreibung werden die von Ihnen erworbenen Tickets auf jene Person umgeschrieben. Diese Person wird dann so behandelt, als hätte sie selbst die personalisierten Tickets erworben. Der Zutritt von weiteren Personen – die selbst keine personalisierten Tickets erworben haben -richtet sich nach Ziff. 4.2.

4.4 Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und dem Nachweis, dass Sie das Besuchsrecht unmittelbar von LiveGeist Entertainment erworben haben, ist es untersagt, Tickets außerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens weiterzugeben oder zu veräußern, sei es im eigenen oder im fremden Namen, unmittelbar oder mittelbar. Der gewerbliche Wiederverkauf oder Weitervermittlung sowie jegliche Form der gewerblichen Tätigkeit im Zusammenhang (z.B. Geschäftsbesorgung) mit dem Erwerb des Tickets oder dessen Weitergabe ist untersagt. Der Besitz des Tickets verbrieft kein Zutrittsrecht zu der Veranstaltung. Zutrittsberechtigt ist nur, wer das Besuchsrecht vom Veranstalter direkt erworben hat. 4.5 LiveGeist Entertainment kann im Falle eines Verstoßes gegen eine in diesem Abschnitt aufgeführten Bestimmungen den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung verweigern und die jeweiligen Tickets sperren.

5.HAFTUNG VON LIVEGEIST ENTERTAINMENT

5.1 LiveGeist Entertainment haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.

5.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 5.1 erfasst sind, haftet LiveGeist Entertainment beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den wesentlichen Vertragspflichten von LiveGeist Entertainment zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

5.3 Im Übrigen haftet LiveGeist Entertainment nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

5.4 Soweit die Haftung von LiveGeist Entertainment nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

6.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Ferner sind Bekleidung oder sonstige Gegenstände mit politisch und/oder weltanschaulich als extrem geltenden Symbolen, Marken, Zeichen und Schriftzügen und / oder partei-politischem Bezug verboten.

6.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

6.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen dieser Ziffer 6 sind LiveGeist Entertainment, ihre Mitarbeiter sowie von LiveGeist Entertainment beauftrage Dritte berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von LiveGeist Entertainment eingezogen und verwahrt werden. Sie werden wieder ausgehändigt, wenn der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt.

6.4 LiveGeist Entertainment behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Kunden oder anderen Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5 Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein Konzert besuchen oder wenn der Erziehungsberechtigte die Betreuung des Kindes / Jugendlichen an eine nachweislich volljährige Person übertragen hat, die die Übertragung durch eine schriftliche Erziehungsbeauftragungsvollmacht ("Muttizettel") nachweisen kann.

6.6 Es wird darauf hingewiesen, dass während des Konzerts mit einer Hörgefährdung durch hohe Schalldruckpegel zu rechnen ist. LiveGeist Entertainment achtet bei Durchführung der Konzerte auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Veranstaltungstechnik/Tontechnik. Sie sich jedoch für sich und eventuell von Ihnen begleitete Kinder und Jugendliche dafür eigenverantwortlich, Gehörschutz einzusetzen, die von LiveGeist Entertainment angeboten werden.

7. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN

Während der Veranstaltung werden ggf. Bild- und/oder Ton- und/oder Bildtonaufnahmen durch dazu von LiveGeist Entertainment und/oder den auftretenden Künstlern berechtigte Dritte angefertigt, in deren Rahmen auch Aufnahmen der Besucher der Veranstaltung gemacht werden können. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt auf jede beliebige Weise sowie in jedem beliebigen Format auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten durch die berechtigten Dritten sowie ihre Lizenznehmer vervielfältigt, verbreitet, öffentlich wiedergegeben, gesendet und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, soweit diese Verwertungen in einem Zusammenhang mit den auftretenden Künstler erfolgen und nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

8. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

8.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig möglich ist.

Stand: November 2024
LiveGeist Entertainment GmbH