Liebe Kunden und Kundinnen,
aufgrund des Ausbruchs von Covid-19 (Coronavirus) sahen wir uns gezwungen, Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen zu treffen, die mitunter auch Einschränkungen unserer Arbeitsprozesse bedeuten können. Den weiteren Ticket-Verkauf können wir allerdings weiterhin und wie gewohnt gewährleisten. Für mögliche Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten möchten wir Sie um Ihr Verständnis bitten.
Des Weiteren erreichen uns momentan vermehrt Anfragen zu diversen Veranstaltungen. Wir möchten Sie um Ihre Geduld bitten. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden bewusst und bemühen uns sehr darum, alle Kunden schnellstmöglich über ihre Veranstaltungen, eventuelle Ersatztermine und den weiteren Werdegang via E-Mail zu informieren. Bis dahin finden Sie hier weitere Informationen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Fragen zu Covid-19
Findet meine Veranstaltung statt? Wie erfahre ich, ob meine Veranstaltung abgesagt oder verschoben wurde? Wie beantrage ich die Rückerstattung meiner Tickets? Wie beantrage ich die Rückerstattung meines Veranstalter-/Corona-Gutscheins? Was sind Veranstalter-Gutscheine? Wie lange ist der Veranstalter-Gutschein gültig? Wie erhalte ich einen Veranstalter-Gutschein und wie nutze ich diesen? Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Was nun?Findet meine Veranstaltung statt?
Die aktuellen Entwicklungen bezüglich des Coronavirus, Covid-19-Pandemie, werden durchgehend beobachtet. Sollte es aufgrund dessen zu einer Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung kommen, kontaktieren wir alle unsere Kunden umgehend per E-Mail. Sobald uns weitere verbindliche Informationen vom zuständigen Veranstalter vorliegen, informieren wir in diesem Fall auch über den weiteren Werdegang Ihrer Buchung. Zusätzlich wird auf unserer Webseite ein entsprechender Hinweis auf der Buchungsseite der betroffenen Veranstaltung hinterlegt. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich vor dem Besuch einer gebuchten Veranstaltung noch einmal auf unserer Webseite oder der Webseite des Veranstalters (auf dem Ticket zu finden) nachzusehen, ob sich an der geplanten Veranstaltung etwas geändert hat bzw. ob Sie eine E-Mail von uns erhalten haben.
Gibt es keine Absage oder Verschiebung, wird die Veranstaltung nach aktuellem Stand wie geplant stattfinden. Es steht Ihnen natürlich frei, jederzeit selbst zu entscheiden, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten oder nicht. Eine Stornierung von Tickets und jedwede Maßnahmen zur Erstattung erfolgen jedoch nur bei Nichtstattfinden der Veranstaltung.
Wie erfahre ich, ob meine Veranstaltung abgesagt oder verschoben wurde?
In solchen Fällen informieren wir Sie unter Ihrer E-Mail-Adresse, sobald uns verbindliche Informationen vom Veranstalter vorliegen. Aufgrund der besonderen Schwere der momentanen Situation, bitten wir Sie allerdings um Verständnis und ein wenig Geduld. Sie können sich auch selbstständig noch einmal vor dem Konzerttermin auf unserer Homepage (auf der Buchungsseite des jeweiligen Konzerts oder der Tournee) oder der Homepage des jeweiligen Veranstalters (aufgedruckt auf Ihrem Ticket) erkundigen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen die Webseite der Event-Location (Halle, Club oder Stadion) oder des entsprechenden Künstlers, oft unter dem Menüpunkt „News“, „live“, „Tour“ oder „Termine“.
Bei verschobenen Veranstaltungen behalten die Tickets ihre Gültigkeit.
Wie beantrage ich die Rückerstattung meiner Tickets?
Sollten Sie Karten für ein Konzert erworben haben, welches aufgrund von Covid-19 verschoben/abgesagt wurde, und für diese keinen Veranstalter-Gutschein beantragt haben, können Sie sich den Ticketpreis wie folgt erstatten lassen:
Um die Rückabwicklung der betroffenen Tickets durchführen zu können, müssen wir Sie bitten, uns das ausgefüllte Rückgabeformular sowie die Originaltickets postalisch an unser Hamburger Büro zurückzusenden.
mytic myticket AG
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg
Bei gebuchten print@home Tickets reicht es aus, wenn Sie uns das ausgefüllte Rückgabeformular über unser Kontaktformular zusenden.
Wie beantrage ich die Rückerstattung meines Veranstalter-/Corona-Gutscheins?
Seit dem 01.01.2022 besteht für Sie die Möglichkeit, sich den von uns erhaltenen Veranstalter-Gutschein rückerstatten zu lassen. Alle relevanten Informationen zur Rückabwicklung unserer Corona-Gutscheine finden sich hier.
Was sind Veranstalter-Gutscheine?
Fortan sind die Veranstalter von Freizeitveranstaltungen durch das neue Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht vom 15. Mai 2020 (PDF Download des Gesetzes) berechtigt, den Inhabern von Eintrittskarten, die vor dem 08. März 2020 erworben wurden, statt der Erstattung des Ticketpreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein kann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung desselben Veranstalters eingelöst werden.
Der Inhaber des Gutscheins kann die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist. In diesem Fall sollten die Gründe der Unzumutbarkeit gegenüber dem Veranstalter dargelegt und ggf. entsprechende Belege vorgelegt werden. Der Inhaber des Gutscheins kann die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn er die Eintrittskarten nach dem 08. März 2020 erworben hat, der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder er den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat. Weitere Informationen zu den Gutscheinen finden sich auf den Webseiten der Bundesregierung.
Gemäß dieser Bestimmung vergeben auch wir bei durch die Covid-19-Pandemie bedingten Absagen und Verlegungen Gutscheine statt einer Erstattung des Ticketpreises an unsere Kunden, die speziell für Veranstaltungen des jeweiligen Veranstalters zu nutzen sind.
Weitere Infos zu den Veranstalter-Gutscheinen erhalten Sie hier. Dort finden Sie auch eine Erklärung, wie und für welche Veranstaltungen Sie Ihren Veranstalter-Gutschein nutzen können.
Wie lange ist der Veranstalter-Gutschein gültig?
Ab dem Tag der Ausstellung ist der Gutschein 36 Monate lang gültig. Die Möglichkeit der Auszahlung des Gutscheins besteht dennoch, sollte der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst worden sein.
Wie erhalte ich einen Veranstalter-Gutschein und wie nutze ich diesen?
Ihre Veranstaltung wurde aufgrund COVID-19 abgesagt? In dem Fall erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den genauen Informationen zu der Absage und der Ticketrückgabe.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie noch keine Informationen per E-Mail erhalten haben, warten Sie diese bitte noch ab. Bitte sehen Sie davon ab, uns vorher schon Tickets zurückzusenden, da wir immer erst alle Informationen des jeweiligen Veranstalters zu einer Absage abwarten müssen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
Wenn Sie bereits eine E-Mail mit allen Informationen zur Absage und der Ticketrückgabe erhalten haben, dann befolgen Sie bitte den Anweisungen auf unserer Serviceseite zu den Veranstalter-Gutscheinen.
Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Was nun?
Da uns aufgrund des Veranstaltungsverbots durch die Regierung momentan vermehrt Anfragen zu diversen Veranstaltungen erreichen, bitten wir Sie zur Entlastung unserer Mitarbeiter*innen zunächst darum, von Anfragen abzusehen, und um Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden bewusst und bemühen uns sehr darum, alle Kunden schnellstmöglich über ihre Veranstaltungen und eventuelle Ersatztermine zu informieren. Sobald wir verbindliche Aussagen von den jeweiligen Veranstaltern erhalten, werden wir jeden betroffenen Kunden per E-Mail kontaktieren und über den weiteren Werdegang Auskunft erteilen.
In dringenden Fällen und bei Fragen zu den Veranstalter-Gutscheinen können Sie uns natürlich über unser Kontaktformular erreichen.